dieLOGOgmbh
Bahnhofsweg 9
34346 Hann. Münden/Hedemünden
Tel 05545 - 969 96 - 0
Fax 05545 - 969 96 - 11
wir@dieLOGOgmbh.de
Geschäftsführer:
Sören Pawlik
HRB 200530 Amtsgericht Göttingen
USt-IdNr.: DE257550811
1. Die nachfolgenden Bedingungen sind Inhalt aller Lieferungen und Leistungen von dieLOGOgmbh (im Folgenden kurz LOGO).
2. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen, werden ausdrücklich von uns zurückgewiesen. Dementsprechend gilt auch ein eventuelles Stillschweigen unsererseits gegenüber Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Vertragspartners nicht als Zustimmung. Desgleichen stellt das Erbringen der Vertragsleistung kein stillschweigendes Einverständnis dar.
3. Abweichungen, Änderungen und Ergänzungen sowie Korrekturen der Geschäftsbedingungen von LOGO bedürfen der Schriftform, mündliche Nebenabreden ohne schriftliche Bestätigung von LOGO sind unwirksam.
1. Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Auftrag/Auftragsbestätigung spezifizierten Leistungen und Lieferungen von LOGO.
2. Unsere Offerten sind in jeder Beziehung freibleibend. Sie erlangen erst durch unsere, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Auftragseingang zu erfolgende, schriftliche Auftragsbestätigung Rechtsverbindlichkeit. Die Beauftragung durch den Vertragspartner ist bindend, LOGO kann diese innerhalb von drei Werktagen durch schriftliche oder mündliche Mitteilung ablehnen. Fernmündliche Aufträge des Vertragspartners sind nur dann wirksam, wenn LOGO diese schriftlich bestätigt.
3. Der Vertragspartner stellt LOGO alle für die Arbeit erforderlichen Informationen rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung. Der Vertragspartner sichert zu, daß er bezüglich der zur Verfügung gestellten Daten für die Nutzung erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte verfügt und berechtigt ist, diese zur Ausführung des Auftrages LOGO zu übergeben, ohne daß Rechte Dritter verletzt werden. Insbesondere überträgt der Vertragspartner bei Zustandekommen des Vertrages mit LOGO sämtliche Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung auf LOGO über, soweit dies für die Nutzung im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung erforderlich ist. LOGO wird alle ihr bekanntwerdenden, für den Vertragspartner wichtigen Informationen, sofort weiterleiten, soweit dies guten kaufmännischen Gepflogenheiten entspricht.
4. Der Vertragspartner wird LOGO rechtzeitig vor vereinbarten Terminen das für die Umsetzung des Auftrages erforderliche Material zur Verfügung stellen, wobei die Qualität das zur Verfügung gestellten Materials in inhaltlicher und technischer Sicht im Verantwortungsbereich des Vertragspartners liegt. Es wird insofern als Hauptleistungspflicht vereinbart, LOGO alle vereinbarten und/oder zur Umsetzung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Daten, Informationen insbesondere Adress-Daten, Produkt- und Dienstleistungsdaten, Texte, Bilder usw. in entsprechend guter Qualität zur Verfügung zu stellen. Werden diese Daten nicht, verspätet oder in unzureichender Qualität zur Verfügung gestellt und kommt der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Übergabe der vereinbarten und/oder notwendigen Daten nicht innerhalb von LOGO gesetzten angemessenen Frist nach, ist LOGO berechtigt, die Annahme abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten. Dieser Fristsetzung bedarf es nicht, wenn der Vertragspartner einen Termin zu Abgabe der Daten und Unterlagen zugesagt hat.
5. Der Vertragspartner versichert, daß die Übergabe der für die Auftragserfüllung notwendigen Daten an LOGO keine Bestimmungen des Datenschutzes verletzen. Die entsprechende Überprüfung der datenschutzrechtlich zulässigen Weitergabe dieser Daten obliegt dem Vertragspartner.
1. Vereinbarte oder von LOGO zugesagte Fristen für die Lieferung und/oder Leistung stehen unter dem Vorbehalt der richtigen oder rechtzeitigen Lieferung durch den Vertragspartner oder durch evtl. eingesetzte Subunternehmer oder Vorlieferanten. LOGO ist jedezeit berechtigt auch Teillieferungen auszuführen und abzurechnen.
2. Von LOGO nicht zu vertretende Störungen des Geschäftsbetriebes, wie z.B. höhere Gewalt berechtigt LOGO die vereinbarte Leistungszeit um die Dauer der Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit zu verlängern oder im Falle nicht zu vertretender Unmöglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Erfüllungsort ist Göttingen.
1 a . Preise Warenlieferungen Die Preise bestimmen sich nach dem zum Zeitpunkt des Bestelleingangs und verstehen sich stets freibleibend inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Preiskorrekturen aufgrund von Irrtümern oder bedingt durch Preis- oder Konditionenänderungen unserer Lieferanten sowie durch Währungsänderungen behalten wir uns jederzeit und ohne Vorankündigung vor.
1. b. Preise Agenturleistungen Alle vereinbarten Preise sind Nettopreise. Es gelten stets nur die in der Auftragsbestätigung genannten Preise, die sich als Preise ohne Mehrwertsteuer verstehen, sofern in der Auftragsbestätigung nichts anderes aufgeführt ist. Ändern sich danach bis zum Tag der Leistung oder Lieferung unvorhergesehen wesentliche Kostenbestandteile (Lohn-, Beschaffungskosten, ...), so sind wir berechtigt, die dadurch bedingten Mehrkosten aufzuschlagen, wenn der Auftraggeber Kaufmann i. S. des HGB ist und eine Liefer- bzw. Leistungsfrist von mehr als vier Wochen vereinbart wurde. Nach Abschluß des Vertrages werden 50% der Vertragssumme als Vorschuß sofort fällig. Die von LOGO ausgestellten Rechnungen an den Vertragspartner sind nach Erhalt sofort netto Kasse zahlbar. Für die Fälligkeit ist der Tag der Lieferung maßgebend. Fremdkosten werden jeweils nach Abschluß einer Leistung in Rechnung gestellt.
2. Lieferungen und Leistungen, die nicht zum Vertrag gehören, werden entsprechend den Vereinbarungen gesondert berechnet.
3. Wir sind berechtigt, bei Abrechnung und einem Rechnungsdatum bis zum 15. eines Monats einschließlich ab dem 01. des Folge-monats und bei Rechnungsdatum bis zum letzten Tag eines Monats ab dem 15. des Folgemonats bei Nichtzahlung Zinsen von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens bleiben davon unberührt.
4. Bei Zahlungsverzug und Scheck- oder Wechselprotest sowie für den Fall, daß über das Vermögen des Käufers das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Käufers rechtfertigen, sind wir berechtigt, sämtliche noch offenstehenden Forderungen sofort fällig zu stellen.
5. Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwider-sprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB.
1. Nutzungsrechte auf die von LOGO erarbeiteten und realisierten Gestaltungen und Texte für Kommunikationsmittel gehen an den Vertragspartner über, soweit alle Ansprüche auf Vergütung geregelt sind und eine vertragliche Zusammenarbeit zwischen LOGO und dem Vertragspartner in Kraft getreten ist.
2. Die Überarbeitung oder Veränderung der von LOGO gestalteten Kommunikationsmittel ist nur nach Abstimmung mit LOGO zulässig.
3. Ansprüche Dritter auf besondere Vergütung zur Abgeltung von Urheber- und Leistungsschutzrechten gehen zu Lasten des Vertragspartners. LOGO wird in allen Fällen, in denen ein derartiger Anspruch eines Dritten erkennbar wird, den Vertragspartner rechtzeitig in Kenntnis setzen.
§ 6 Urheberrechte
1. LOGO stehen die Urheberrechte an von ihr erbrachten Leistungen und Werken zu, unabhängig von vereinbarten und erfolgten Zahlungen des Vertragspartners. Sämtliche von LOGO erstellten Abbildungen, Daten, Informationen, Gestaltungen und sonstigen Unterlagen verbleiben im Eigentum von LOGO.
2. Dem Vertragspartner steht grundsätzlich nur das Recht zu, die von LOGO erbrachten Leistungen und Werke in dem Umfang zu verwenden, wie sie im Auftrag vereinbart worden sind.
3. Das mit dem Vertragspartner vereinbarte Entgelt wird nur für die einmalige Erstellung geleistet. Eine mehrfache oder abweichende Nutzung durch den Vertragspartner ist ohne eine ausdrückliche Zustimmung von LOGO nicht gestattet.
1. Nach Genehmigung einer von LOGO vorgeschlagenen Maßnahme durch den Vertragspartner haftet LOGO nicht für Angaben aus vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. LOGO haftet auch nicht für die Einhaltung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen, insofern der Vertragspartner entsprechende Empfehlungen von LOGO nicht folgt. LOGO haftet in keinem Fall für die Veröffentlichungen in den Medien, sofern diese von den ihnen erteilten Informationen abweichen (z.B. bei Veröffentlichung in der Presse, Internet).
2. Jeder Vertragspartner ist verantwortlich für die Inhalte seiner homepage. Er verpflichtet sich, LOGO von Ansprüchen Dritter freizustellen. Auf jeden Fall ist der Vertragspartner verpflichtet, LOGO entstehende gerichtliche und außergerichtliche Kosten der Rechtsverfolgung zu erstatten.
3. LOGO haftet nur, wenn Schäden aus dem Auftrag, irgendeinem anderen Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden.
Gelieferte Artikel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von „dieLOGOgmbh“ (§ 455 BGB).
§ 9 TransportschädenBei äußerlichen sichtbaren Beschädigungen hat der Kunde unverzüglich gegenüber dem zuständigen Frachtführer zu reklamieren und an uns eine entsprechende Mitteilung zu machen. Ist die Verpackung unbeschädigt und werden die Schäden erst beim Auspacken festgestellt, so muss der Kunde beim zuständigen Frachtführer innerhalb von 7 Werktagen nach Übernahme der Sendung reklamieren. Davon unberührt bleibt seine Verpflichtung, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Stets muss die Sendung in dem Zustand, in dem sie sich bei Feststellung des Schadens befand, belassen werden.
§ 10 Reklamationen1. Sollten Reklamationen eintreten, bitten wir Sie, die zu beanstandende Ware nicht sofort zurückzuschicken. Bitte nehmen Sie zunächst Verbindung mit uns auf:
Tel.: 05545 - 969 96 0
Die meisten Probleme können auf diese Weise ganz unproblematisch geregelt werden.
2. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Warenannahme gemeldet werden. Die reguläre Gewährleistungsfrist von 6 bzw. 24 Monaten bleibt unberührt.
1. LOGO wahrt die Geheimhaltungspflicht für alle Informationen und Geschäftsvorgänge des Vertragspartners während der Laufzeit des Vertrages und nach deren Beendigung. Die Geschäftsgeheimnisse von LOGO werden vom Vertragspartner in gleicher Weise geheimgehalten.
§ 12 Vertragsdauer1. Die vertragliche Zusammenarbeit wird für Abonnements zunächst auf ein Jahr festgelegt und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
§ 13 Erfüllungsort/Gerichtsstand/Datenspeicherung
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner Göttingen.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch eine Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht.
3. Kundendaten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zulässig, werden EDV-mässig gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an fremde Unternehmen erfolgt nicht ohne ausdrückliches Einverständnis des Kunden.